Unsere Leasing Expertise

Unsere Leasing Expertise


Experten im Full-Service Leasing für Small-Ticket Assets

Small-Ticket


Objektwert zwischen 500€ und 20.000€

Beispiel: (E-)Bikes

Seit Firmengründung liegt unser Fokus auf dem Leasing von Objekten mit einem Wert von 500€ bis 20.000€, sogenannten Small Ticket Assets. Im Unterschied zum Leasing von großen Maschinen oder Anlagen, ist beim Small-Ticket Leasing eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung einer hohen Stückzahl an Leasingobjekten entscheidend. Denn unsere Kunden leasen zum Teil mehrere hundert einzelne Objekte.

Full-Service


Rundum-Schutz als Bestandteil der Leasingrate

Service-Pakete (Wartung/Inspektion/Instandhaltung)

Unsere Vertragsvariante Full-Service enthält als Nebenleistung des Leasings einen Rundum-Schutz und kann zusätzlich um weitere Added Services, wie zum Beispiel Wartungspakete, erweitert werden. Bei der Ausgestaltung der entsprechenden Bedingungen innerhalb eines Kooperationsgeschäft können wir auf die Wünsche und Anforderungen unserer Partner*innen und der potentiellen Endkund*innen eingehen. Denn wenn die Durchführung der Service-Leistungen innerhalb einer Zusammenarbeit von unseren Partner*innen übernommen wird, können diese Ihre Kund*innen langfristig an sich binden.

LEASING PER GEHALTSUMWANDLUNG / BENEFIT-LEASING


Vor allem dank des Dienstfahrrades erfreut sich das Leasing per Gehaltsumwandlung, auch Motivationsleasing genannt, als Mitarbeiter*innen-Benefit wachsender Beliebtheit. In dieser Vertragskonstellation überlassen Leasingnehmer*innen Leasingobjekte an Ihre Mitarbeitenden. Diese wandeln einen Teil ihres Bruttogehaltes für den Sachbezug des Leasingobjektes um, wodurch die anfallende Leasingrate gänzlich oder teilweise gedeckt werden kann. Auf diese Weise vermindert sich das zu versteuernde Bruttogehalt, wodurch weniger Steuern und Sozialabgaben geleistet werden müssen. Trotz eines zu versteuernden geldwerten Vorteils entsteht so ein deutlicher Spareffekt. Neben den Arbeitnehmer*innen profitieren Unternehmen von einer höheren Arbeitgeberattraktivität.

Auch Motivationsleasing genannt (Autobereich)

Arbeitgeber*in wird Leasingnehmer*in, Leasingobjekt wird an Mitarbeiter*in überlassen

Glossar


Die wichtigsten Begriffe rund ums Leasing. Auf einen Blick.

Leasinggeber


Im Rahmen eines Leasinggeschäftes treten Leasinggesellschaften als Leasinggeber auf und sind somit zivilrechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer des Leasingobjektes. Durch die steuerliche Zuordnung bei dem Leasinggeber erfolgt die Bilanzierung und Aktivierung in seinem Anlagevermögen. 

Leasingnehmer


Unternehmen oder Privatpersonen, die ein Objekt von einer Leasinggesellschaft leasen, werden deren Vertragspartner im Rahmen des Leasinggeschäfts und dadurch zum Leasingnehmer. Für die Dauer des Leasings werden sie in der Regel Besitzer des Leasingobjektes und haben hierfür entsprechende Nutzungsrechte, das wirtschaftliche Eigentum verbleibt aber immer beim Leasinggeber.

Leasingvertrag


Leasingverträge sind atypische Mietverträge und können somit abweichend der gesetzlich geregelten Bestimmungen des Mietrechts erstellt werden. Innerhalb des Vertrages werden die Rechte und Pflichten des Leasingnehmers und Leasinggebers über die Gebrauchsüberlassung von Leasinggütern und die entsprechenden Konditionen, wie die Höhe der Leasingraten und die Vertragslaufzeit, geregelt.

Finanzierungsleasing


Ist die Grundmietzeit für das Leasingobjekt kürzer als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, so spricht man von einem Finanzierungsleasing. In der Regel handelt es sich bei dieser Leasingform um nicht kündbare Vollamortisationsverträge. Nach Ablauf der Grundmietzeit kann der Vertrag entweder verlängert werden oder es besteht eine Kaufoption.

Grundmietzeit


Die Grundmietzeit von Leasingverträgen darf nach den Leasingerlassen 40% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (entsprechend der Absetzung für Abnutzung) nicht unterschreiten und 90% nicht überschreiten, damit die Zuordnung des Leasingobjektes beim Leasinggeber erfolgt und durch diesen Bilanziert wird.

Rahmenvereinbarung


Wird eine größere Stückzahl an Leasingobjekten über einen längeren Zeitraum verteilt benötigt, kann eine Rahmenvereinbarung über das Leasing geschlossen werden. In dieser werden die Vertragskonditionen einmalig festgehalten, zu denen die unter die Vereinbarung fallenden Leasinganfragen abgeschlossen werden.

Vollamortisation


Bei der Vollamortisation wird sichergestellt, dass der Leasinggeber während der unkündbaren Grundmietzeit seine Gesamtinvestitionskosten (Anschaffungs- und Nebenkosten) einschließlich der Zins- und Verwaltungskosten, sowie seinen Gewinn durch die kumulierten Leasingraten abdeckt.

Teilamortisation


Wenn der Leasinggeber während der unkündbaren Grundmietzeit nur einen Teil seiner Gesamtinvestitionskosten (Anschaffungs- und Nebenkosten) einschließlich der Zins- und Verwaltungskosten, sowie seines Gewinnes über die gezahlten Leasingraten abdecken kann, liegt eine Teilamortisation vor. Wie die volle Amortisation sichergestellt wird, muss daher vertraglich geregelt werden, z.B. über ein Andienungsrecht, das den Leasingnehmer ggf. zum Kauf zu einem vereinbarten Restwert verpflichtet.

Mobilienleasing


Leasingobjekte wie (E-)Bikes oder auch Laptops sind bewegliche Wirtschaftsgüter, weshalb bei dieser Form des Leasings von Mobilienleasing gesprochen wird. Im Gegensatz hierzu steht das Immobilien-Leasing, wenn es sich um unbewegliche Wirtschaftsgüter handelt.

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